Der Ortsbeauftragte

Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes. Er leitet ihn in eigener Verantwortung. Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helferinnen und Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt. 

Die Funktion des Ortsbeauftragten ist eine ehrenamtliche Funktion. Alle Helferinnen und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wirken gem. THW-Gesetz ehrenamtlich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Ortsbeauftragte wird von den Führungskräften und Stabsmitgliedern in einer Vorschlagswahl dem Landesbeauftragten zur Berufung vorgeschlagen. Dieser vollzieht die Berufung für die Dauer von fünf Jahren.

Unsere Ortsbeauftragten a.D.

Wir möchten auf der Seite einen Überblick über unsere bisherigen Ortsbeauftragten geben.