Der Ortsbeauftragte
Die Funktion des Ortsbeauftragten ist eine ehrenamtliche Funktion. Alle Helferinnen und Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk wirken gem. THW-Gesetz ehrenamtlich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Der Ortsbeauftragte wird von den Führungskräften und Stabsmitgliedern in einer Vorschlagswahl dem Landesbeauftragten zur Berufung vorgeschlagen. Dieser vollzieht die Berufung für die Dauer von fünf Jahren.
Unsere Ortsbeauftragten a.D.
Wir möchten auf der Seite einen Überblick über unsere bisherigen Ortsbeauftragten geben.