Wir unterstützten Sie gern!
Das THW ist bundesweit einheitlich organisiert und damit ein ebenso verlässlicher wie berechenbarer Partner. Brauchen Sie Verstärkung, weil Ihre eigenen Kräfte quantitativ nicht ausreichen, oder weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind, kann das THW in vielen Fällen wirksam helfen. Der „technischen Baukasten“ des THW hält für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften bereit.
Der THW Ortsverband Halle (Saale) hat sich zum Ziel gesetzt, Partnern im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, eine Online Handakte zur Verfügung zu stellen. Diese Online Handakte ersetzt keine Fachberatung vor Ort, soll aber bereits den ersten Überblick geben über die Einsatzmöglichkeiten des THW. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kontakt
Telefonnummer OV | |
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(Mi. 18:00 - 22:00 Uhr): | 0345 / 1318690 |
Telefax-Nummer: | 0345 / 13186918 |
Einsatzhandy OV (24 h): | 0173 / 1856013 |
E-mail: | ov-halle-saale(at)thw.de |
Und wie ist das mit den Kosten?
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Und ist durch die Änderung des THW Gesetz im Mai 2020 noch einfacher geworden.
Denn mit dieser Änderung ist der Einsatz des THW für die Gefahrenabwehrbehörden (Städte, Gemeinden, Feuerwehren, Polizei) meistens Kostenfrei!
Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (THW-Abrechnungsverordnung – THW-AbrV) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.
Sie nennt aber so breit gefasste Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden.
Und jetzt direkt mit dem Geschädigten abgerechnet werden kann. Sofern der Einsatz nicht im Öffentlichen Interesse steht, denn dann ist der Einsatz des THW Kostenfrei.
Die Anforderung, eines THW Fachberaters ist IMMER Kostenfrei!
Das THW wird grunsätzlich immer auf Anforderung tätig und bringt sich nicht selbst in den Einsatz.
Erweiterte Kostenverzichtserklärung
Das THW soll in Zukunft auf die Rechnungslegung verzichten, wenn dies im öffentlichen Interesse steht und zu Lasten der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stelle gehen würde. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die anfordernde Behörde die eigenen Kosten auf Grund des Fehlens eines Kostenschuldners nicht abrechnen kann (z.B. Flächenbrand ohne Verursacher) oder in den Fällen, in denen die anfordernde Behörde ihrerseits auf die Kostenerstattung verzichtet (Sturm, Überflutung, etc.).
Damit wird es den anfordernden Behörden erleichtert, dass THW vermehrt zu Einsätzen zu rufen, da die Kostenfrage geklärt ist.
Die neue THW-Anfordererbroschüre
Um den Anforderungsprozess transparent zu gestalten und die Einsatzoptionen klar darzustellen, stellen wir hier die neue THW-Anfordererbroschüre zur Verfügung.